Beitragsordnung

Beitragsordnung

des

Kreisfeuerwehrverbandes Miesbach e.V.

 

Die Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Miesbach e.V. beschließt folgende Beitragsordnung:

 

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag gemäß § 15 Abs. 1 der Verbandssatzung beträgt 3,60 € pro aktivem Feuerwehrangehörigen und beinhaltet die Beiträge für den BFV, LFV und DFV.

 

  1. Der jährliche Mindestbeitrag gemäß § 15 Abs. 3 der Verbandssatzung für fördernde Mitglieder beträgt:

 

          10,00 € für natürliche Personen

          50,00 € für juristische Personen

 

  1. Die Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2014 in Kraft.

 

 

Hartpenning, 28.06.2013

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