Beitragsordnung
des
Kreisfeuerwehrverbandes
Miesbach e.V.
Die Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Miesbach e.V.
beschließt folgende Beitragsordnung:
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag gemäß § 15 Abs. 1 der Verbandssatzung
beträgt 3,60 € pro aktivem Feuerwehrangehörigen und beinhaltet die Beiträge für den BFV, LFV und DFV.
- Der jährliche Mindestbeitrag gemäß § 15 Abs. 3 der
Verbandssatzung für fördernde Mitglieder beträgt:
10,00 € für
natürliche Personen
50,00 € für
juristische Personen
- Die Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2014 in
Kraft.
Hartpenning, 28.06.2013